Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Annahme durch uns, die auch durch die Lieferung oder Rechnungsstellung erfolgen kann. Geschäftsbedingungen des Kunden binden uns auch dann nicht,wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr erkennt der Kunde unsere Bedingungen auf jeden Fall mit der Annahme der Ware an.
2. Rechnungslegung erfolgt erst ab einem Warenwert von 50,00 €. Aufträge mit geringerem Betrag müssen bar beglichen werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Bei Rechnungslegung an Dritte haftet bei Nichtbezahlung unser unmittelbarer Auftraggeber.
3. Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen auf jeden Fall einzuhalten. Sollten wir dazu im Ausnahmefall nicht in der Lage sein und in Verzug geraten, kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Vertragserfüllung nach Ablauf dieser Frist ablehne. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Wenn es sich nicht um kaufmännischen Geschäftsverkehr handelt, steht dem Kunden wahlweise anstelle des Rücktritts das Recht zu, Schadenersatz zu verlangen. Unsere Haftung ist jedoch auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Haben wir eine eingetretene Lieferverzögerung nicht zu vertreten, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer des Lieferhindernisses.
4. Unsere Preise verstehen sich - soweit keine besondere Ausweisung erfolgt - in jedem Fall zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.
5. Zahlung ist zu leisten auf Rechnungen innerhalb von 14 Tagen jeweils gerechnet vom Tag der Lieferung an oder - falls später Rechnung gestellt wird - vom Rechnungsdatum an. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr berechnen wir für überschrittene Ziele Verzugszinsen von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz.
6. Der Versand erfolgt bei einem Mindest-Warenwert von 100,00 € im Umkreis von 50 Kilometern der betreffenden Filiale frei Haus. Teillieferungen behalten wir uns vor.
7. Gewährleistung: Jede Lieferung ist vom Käufer sofort bei Wareneingang zu prüfen. Für Aufträge, die per E-Mail gesandt werden, können wir keine Garantie für die Farbgenauigkeit übernehmen. Vor Ort kann ein vereinbarter Probedruck natürlich überprüft und nötigenfalls geändert werden. Mängel und Unvollständigkeiten hat der Kunde schriftlich innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen; verspätete Meldungen führen zum Verlust des Rügerechts und können von uns nicht mehr anerkannt werden. Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung mängelfreier Teile der Ware bzw. Sachen behoben. Misslingt die Nachbesserung oder Nachlieferung bzw. wird sie nicht innerhalb angemessener Frist erbracht oder wird sie von uns verweigert, so beschränken sich die Rechte des Kunden darauf, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Leistungsverweigerungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Aufrechnung durch unsere Vergütungsansprüche ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen (Geldforderungen) zulässig.
8. Ersatzansprüche für beim Kopieren beschädigte Originale. Bei Originalen mit aufgeklebten Teilen, Fotos u. ä. kann keine Garantie für die Unversehrtheit des Originals übernommen werden.
9. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
10. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Berlin. Für die vertraglichen Beziehungen gilt in jedem Falle deutsches Recht. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Verbindliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
11. Schlussbestimmungen: Soweit im Vorstehenden von kaufmännischem Geschäftsverkehr die Rede ist, erfasst dies alle vertraglichen Beziehungen zu einem Kaufmann, soweit sie zu einem Handelsgewerbe gehören und alle vertraglichen Beziehungen zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.